Neue Ethikrichtlinien für YogalehrerInnen/ Zeitgeschehen

 

Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY) hat auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung Ende September in Berlin neue Ethikrichtlinien verabschiedet. Er setzt damit ein deutliches Signal gegen autoritäre und totalitäre Tendenzen in Deutschland und für ein Zusammenleben auf der Basis von Freiheit und Demokratie. Zugleich sind die neuen Ethikrichtlinien ein Bekenntnis dazu, dass die im BDY organisierten YogalehrerInnen ihre gesellschaftspolitischen Aufgabe annehmen.

Hier nun der Text im Wortlaut, an dem auch ich intensiv mitgearbeitet habe:
„Berufsethische Richtlinien des Berufsverbandes der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (BDY)

Präambel
Yoga wirkt auf körperlicher, emotionaler, mentaler und geistig-spiritueller Ebene. Diese
Wirkungen lassen sich durch regelmäßiges Üben und den persönlichen und unmittelbaren
Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden erfahren. Dabei sind die sozialen, pädagogischen
und personalen Kompetenzen von Lehrpersonen für die Qualität des Unterrichts entscheidend.
Diese Berufsethischen Richtlinien bilden die Grundlage für die Vermittlung des Yoga.
1. Die Yogalehrenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland verankertem Schutz der Menschenwürde. Danach hat jeder Mensch eine
eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von Geschlecht,
Herkunft, politischer oder religiöser Überzeugung. Sie achten die im Grundgesetz
verankerten Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
2. Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und sozio-biografischen
Einmaligkeit respektiert und ernstgenommen. Das beinhaltet das Recht auf mündige
Selbstbestimmung.
3. Die Yogalehrenden bestärken die unterrichteten Personen in der Wahrnehmung ihrer
Eigenverantwortung.
4. Die Haltung und die Unterrichtsmethoden der Yogalehrenden entsprechen dem oben
genannten Menschenbild.
5. Die Yogalehrenden präsentieren ihr Angebot und ihre Kompetenz transparent. Sie
wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen und
bieten daher keine Dienste an, die über ihre beruflichen Fähigkeiten/Kompetenzen
hinausgehen.
6. Die Yogalehrenden informieren vor Beginn einer Maßnahme über die Dauer, Kosten
und Teilnahmebedingungen ihrer Angebote.
7. Die Yogalehrenden achten das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.
Sie behandeln persönliche Daten und Mitteilungen der Lernenden vertraulich.
8. Die Yogalehrenden engagieren sich kontinuierlich für ihre persönliche und fachliche
Weiterentwicklung.
9. Die Yogalehrenden respektieren die Vielfalt im Yoga. Im Austausch miteinander pflegen
sie einen respektvollen und wertschätzenden Umgang.
10. Über die individuelle Praxis hinaus tragen Yogalehrende dazu bei, dass die
Verantwortung für den Zusammenhalt der Gesellschaft und den Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlage gesehen wird. Sie richten daran ihr Handeln aus und zeigen praktische
Solidarität mit den Mitmenschen. Sie streben an, mit der Vielschichtigkeit der
Gesellschaft und der Vielfalt von Kulturen offen, einfühlsam und kritisch umzugehen
und ihren Beitrag zur Weiterentwicklung einer solidarisch-demokratischen Gesellschaft
zu leisten.“

(beschlossen auf der MItgliederversammlung am 24.9.2016 in Berlin)